Unser Verein wurde am 09. Dezember 2008 gegründet, ist unter dem Namen Hollfelder Helfer e.V. im Vereinsregister unter der VR Nummer 200 127 eingetragen und auch seit dem aktiv. Zwischenzeitlich haben bereits über 500 Bedürftige unser Angebot wahrnehmen können.
Das Hauptziel unseres Vereins ist es bedürftigen Menschen im Sinne des § 53 der Abgabeordnung (AO) zu helfen, ihren Lebensmittelbedarf leichter, d.h. kostengünstiger oder unentgeltlich zu decken. Als gemeinnütziger Verein ist der Hollfelder Helfer e.V. unmittelbar gemeinnützig und selbstlos tätig.
Unser Verein finanziert sich in erster Linie von Spenden und Stiftungsgeldern. Daneben verwenden wir die Vereinsbeiträge, Erlöse aus Tombolas und Flohmärkten und die Einnahmen aus den Lebensmittelverkäufen zur Beschaffung neuer Lebensmittel und zur Begleichung der anfallenden Kosten des Ladens (Miete, Energiekosten; Mobiliar) und des Fuhrparks.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich verfolgt unser Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ausschließlich ideelle Ziele.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Lediglich Aufwandsentschädigungen können bei Nachweis erstattet werden. Aktuell arbeiten bei den Hollfelder Helfern nur freiwillige, ehrenamtliche Helfer in ihrer Freizeit, auch wenn der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsverhältnisse begründen könnte.
Unser Verein finanziert sich in erster Linie von Spenden und Stiftungsgeldern. Daneben verwenden wir die Vereinsbeiträge, Erlöse aus Tombolas und Flohmärkten und die Einnahmen aus den Lebensmittelverkäufen zur Beschaffung neuer Lebensmittel und zur Begleichung der anfallenden Kosten des Ladens (Miete, Energiekosten; Mobiliar) und des Fuhrparks.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich verfolgt unser Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ausschließlich ideelle Ziele.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Lediglich Aufwandsentschädigungen können bei Nachweis erstattet werden. Aktuell arbeiten bei den Hollfelder Helfern nur freiwillige, ehrenamtliche Helfer in ihrer Freizeit, auch wenn der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsverhältnisse begründen könnte.
Vereinsmitgliedschaft |
- Mitglied der Hollfelder Helfer kann jede natürliche und juristische Person werden.
- Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
- Über den Antrag entscheidet der Vorstand durch einfache Mehrheit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft wird die Satzung anerkannt. Diese kann bei der Stadt Hollfeld zur Einsicht verlangt werden.
- Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende aus dem Verein austreten.
- Die Mitglieder sind berechtigt, durch Anregungen und Vorschläge die Vereinsarbeit zu fördern und an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt teilzunehmen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, ist öffentlich und hat die folgenden Aufgaben:
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Kassenberichts der Kassenprüfer und der Entlastung des Vorstandes.
- Wahl der Vorstandsmitglieder und Bestimmung der Dauer ihrer Amtszeit
- Wahl von zwei Kassenprüfern und Bestimmung der Dauer ihrer Amtszeit
- Beschließung des Vereinshaushalts
- Festlegung des Mitgliedsbeitrages
- Beratung und Entscheidung über die Aufnahme bzw. den Ausschluss eines Mitgliedes
- Änderung der Satzung und Beschließung von Anträgen
- Auflösung des Vereins und Entscheidung über die Verwendung des Vereinsvermögens.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen und zu fördern und ihm dazu alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, über alle personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten des Vereins stillschweigen zu bewahren.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung in einer gesonderten Satzung festgesetzten Mindestmitgliedsbeiträge möglichst durch eine Abbuchungsermächtigung zu begleichen. (Viele unser Mitglieder zahlen auch freiwillig einen höheren Betrag - aber das ist natürlich jedem selbst überlassen.) Damit wir besser planen können sind die Mitgliedsbeiträge Jahresbeiträge und jeweils im Voraus fällig. Aktuell beträgt der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag gerade einmal 15 EURO pro Kalenderjahr (Stand: April 2017). Viele zahlen aber freiwillig ein Vielfaches davon - so ist es jedem Einzelnen überlassen wie sehr er den Verein darüberhinaus fördern möchte.
- Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt haben oder wenn sie sich mit zwei Jahresmitgliedsbeiträgen im Rückstand befinden. Über den Ausschluss eines Mitglieds beschließt die Mitgliederversammlung.